Blog - 22. März 2021

Gefahrenermittlung und Sanierung von SchimmelpilzEin Stück Natur

Die Voraussetzung für eine erfolgreiche Sanierung ist die Kenntnis über die Ursache der zu hohen Feuchtigkeit. Die Ursache muss als erstes geklärt und behoben werden. Eine fachliche Abklärung, evtl. mit Probenahmen, über Ursache und Ausmass des Schimmelbefalls ist in der Regel empfehlenswert. Für die Beurteilung und Sanierung wird Ausdehnung und Ausmass des Schimmelbefalls beurteilt und in 3 Kategorien 0-2 (nach BAG 10/2009) unterteilt:

Kat. 0: Gesundheitlich + bauphysikalisch unproblematisch.
Spuren von oberflächlichem Schimmel mit einer Ausdehnung bis 100 cm2
Kat. 1: Gesundheitlich inakzeptabel. Bauphysikalisch wenig problematisch.
Spuren von oberflächlichem Schimmel mit Ausdehnung bis 0.5 m2 oder Stockflecken an einer Stelle bis 100 cm2
Kat. 2: Gesundheitlich inakzeptabel. Bauphysikalisch problematisch.
Schimmelbewuchs über 0.5 m2 oder Stockflecken an einer Stelle über 100 cm2. Bewuchs in tieferen Schichten oder an mehreren Stellen/Räume.

 

Wenn die Ursache der Feuchtigkeit geklärt und behoben ist, kann bei oberflächlichem Schimmelbefall der Kat. 0 und z.T. 1 mit der richtigen Vorgehensweise der Schimmel auf relativ einfache Weise beseitigt werden. Als wichtigste Sofortmassnahme gilt es, die befallenen Flächen zu desinfizieren. Anschliessend kann der Schimmel mit Spezialmittel feucht abgewaschen werden. Die Entfernung sollte immer feucht erfolgen, da von ausgetrocknetem Schimmel viel Myzel in die Luft gelangt. Zu beachten ist, dass Waschen und Schimmelbekämpfungsmittel immer nur an der Oberfläche wirken. Sollten die Sporen bereits in den Untergrund gelangt sein, kommt es bereits bei wenig Feuchtigkeit zu einem erneuten Schimmelbefall. In solchen Fällen oder auch bei Befall Kat. 1 und 2 ist eine professionelle Sanierung, meist mit räumlicher Trennung und- oder Unterdruckzone erforderlich.  

 

   
Gesetzliche Grundlage

Es existieren keine gesetzlichen Grenzwerte für Schimmelpilzkonzentrationen. Da es sich beim Schimmel um natürliche Organismen und meist nur um einen Bestandteil einer komplexen Gesamtbelastung aus weiteren Mikroorganismen handelt, lassen sich nur Orientierungswerte für Belastungen angeben. So gilt eine Keimzahl von max. 103 KBE/m3 als Richtwert für eine noch akzeptable Arbeitsbelastung. (KBE=Koloniebildende Einheit) Von Bedeutung sind die geltenden Rechtserlasse für Gebäudebesitzer, Eigentümer, Vermieter und Mieter, der Bauhandwerker, Unternehmer und Architekten sowie die Verordnungen über Schutz von Arbeitnehmer/innen.

 

(Quelle:)

Bei Schimmelbefall hilft Ihnen die SCHIMEX AG kompetent, sorgfältig und langfristig.

Schildern Sie mit einigen Worten Ihr Schimmelproblem und fügen Sie gerne ein erstes Bild (JPEG, PNG, max. 2MB) der befallenen Stelle an. Name, eMail und Telefonnummer und wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen!

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